![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wir freuen uns, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich durch die nachstehenden Zeilen über die Aufgaben und Tätigkeiten unserer Wehr zu informieren. Die Gemeinden haben die Pflicht, im eigenen Wirkungskreis für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie für ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen und Notständen zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen Ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Auszug aus dem Feuerwehrgesetz). Die Gemeinde Sachsenkam hat zur Erfüllung dieser Aufgaben die Freiwillige Feuerwehr Sachsenkam mit einer Stärke von derzeit 53 Mann. Der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig, der Austritt auch. Was jedoch dazwischen liegt ist Pflicht. Dieser etwas lockere Spruch zeigt, dass der Feuerwehrdienst längst kein reines Vergnügen ist. Wer aktiv bei der Feuerwehr mitwirken möchte, muß, abgesehen von seiner körperlichen und geistigen Eignung, mindestens 14 Jahre und darf höchsten 60 Jahre alt sein. Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren können zunächst an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen und in der Jugendfeuerwehr mitarbeiten. Im Alter von 16 bis 18 Jahren leisten die angehenden Feuerwehrmänner zunächst als Feuerwehranwärter aktiven Dienst, d. h. sie werden nur zu Übungen herangezogen und bei Einsätzen außerhalb der Gefahrenzone eingesetzt. Sollten Sie nicht für den aktiven Dienst zu begeistern sein, so würden wir uns freuen, Sie als förderndes Mitglied aufnehmen zu dürfen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||